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   SG Karlsruhe, 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER   

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https://dejure.org/2014,4512
SG Karlsruhe, 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER (https://dejure.org/2014,4512)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER (https://dejure.org/2014,4512)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - S 4 AS 1/14 ER (https://dejure.org/2014,4512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Begrenzung der monatlichen Aufrechnung zur Tilgung mehrerer Darlehen - Zusammentreffen mit einer Erstattungsforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung der maximalen Aufrechnungshöhe beim Vorliegen mehrerer Darlehen auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42a Abs 2 S 1 SGB 2, § 43 Abs 1 SGB 2, § 43 Abs 2 S 2 SGB 2, § 43 Abs 3 S 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Begrenzung der monatlichen Aufrechnung zur Tilgung mehrerer Darlehen - Zusammentreffen mit einer Erstattungsforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Über gesetzliche Begrenzung hinausgehende Kürzung des Regelbedarfs durch Darlehensaufrechnungen unzulässig

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Die maximale Aufrechnungshöhe beim Vorliegen mehrerer Darlehen ist auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 477
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.02.2014 - S 4 AS 1/14
    Dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen wiegen (Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, BvR 569/05, NVwZ 2005, 927 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.02.2014 - S 4 AS 1/14
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) sind dabei die insoweit zu stellenden Anforderungen mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz zu modifizieren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.02.2014 - S 4 AS 1/14
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) sind dabei die insoweit zu stellenden Anforderungen mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz zu modifizieren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236).
  • LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05

    Einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum - Arbeitslosengeld II - Übernahme

    Auszug aus SG Karlsruhe, 25.02.2014 - S 4 AS 1/14
    Der Antrag ist unzulässig, sofern der Kläger eine Erhöhung der Leistungen rückwirkend für die Zeit vor seiner Antragstellung beim SG am 02.01.2014 geltend macht, weil einstweilige Anordnungen, die sich auf vergangene Zeiträume beziehen, grundsätzlich wegen fehlender Eilbedürftigkeit ausscheiden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.10.2005 - L 7 AS 65/05 ER - m.w.N.; juris).
  • SG Dortmund, 16.05.2014 - S 32 AS 484/14

    Aufrechnungen mit Darlehensrückzahlungsansprüchen gegen Regelleistung nach SGB II

    Zumindest denkbar ist, dass in einem solchen Fall entweder eine Korrektur der Aufrechnungsentscheidungen durch eine stattgebende Entscheidung über einen gestellten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht kommt (vgl. hierzu z. B. SG Karlsruhe, Beschluss vom 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER - juris), oder dass eine oder mehrere der Aufrechnungserklärungen ins Leere gehen, weil Gegenforderungen nicht entstanden, bereits "verbraucht" oder einredebehaftet sind.

    Denn aus § 42a Abs. 2 SGB II ergibt sich, dass Aufrechnungen mit Darlehensrückzahlungsansprüchen auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt sind, auch wenn mehrere Darlehensrückzahlungsansprüche bestehen (vgl. Burkiczak in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 43 Rn. 34 ff. m. w. N.; SG Karlsruhe, Beschluss vom 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER - juris (Rn. 34)).

    Hilfsweise kommt zwar, wie ausgeführt, eine einstweilige Anordnung wegen eines gestellten Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X in Bezug auf eine bestandskräftige Aufrechnungsregelung in Betracht (vgl. zu einem solchen Fall SG Karlsruhe, Beschluss vom 25.02.2014 - S 4 AS 1/14 ER - juris).

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